Vielfalt in der Lehre: Umgang mit Beeinträchtigungen

Die aktuell 2,87 Millionen Studierenden setzen sich in immer höherem Maße divers zusammen und spiegeln gesellschaftliche Entwicklungen wider. So versorgen fünf Prozent der Studierenden eigene Kinder, 23 Prozent weisen Migrationshintergrund auf und 41 Prozent kommen aus nichtakademischen Elternhäusern (Middendorff, Apolinarski, Poskowsky, Kandulla, & Netz, 2013). 14 Prozent der Studierenden haben gesundheitliche Beeinträchtigungen, d.h. chronische Erkrankungen oder Behinderungen. Für 2/3 von ihnen, also 11 Prozent aller Studierenden, wirken sich diese gesundheitlichen Beeinträchtigungen studienerschwerend aus (Poskowsky et al., 2018). Um ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, diese Studierenden nicht zu benachteiligen (NHG, 2007), setzen viele Hochschulen verstärkt auf bauliche Barrierefreiheit und individualisierte Unterstützungsangebote (Wild & Esdar, 2014). Barrierefreiheit als grundlegendes Prinzip in der Hochschulstrategie zu verankern und somit auch auf den Bereich Lehre anzuwenden bleibt häufig aus. Lehrenden fehlen oft Kenntnisse über die Bedarfe von und Informationen über den Umgang mit Studierenden mit Beeinträchtigungen. Erschwert wird dies durch die Tatsache, dass zwei Drittel der Studierenden mit Beeinträchtigungen nicht ohne Weiteres von Dritten als solche wahrnehmbar sind (Poskowsky et al., 2018).


Es werden Informationen und grundlegende Kenntnisse über verschiedene Beeinträchtigungsformen und daraus resultierende Bedarfe in Hinsicht auf Lehr-Lernsettings vermittelt. Hierbei werden neben Selbsterfahrungseinheiten / Simulationen und Fallbeispielen zur Sensibilisierung auch die Erfahrungen der Teilnehmenden in Zusammenhang mit Studierenden mit Beeinträchtigungen fokussiert.


Da Beeinträchtigungen individuell sind, wird es weniger um Generalisierungen gehen. Vielmehr sollen die Praxisbeispiele den Teilnehmenden fachspezifisch adaptierbare Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und Erfahrungsaustausch ermöglichen. Es wird ein Überblick über die grundlegenden Rechte und Verantwortungen von Lehrenden aber auch Studierenden gegeben.

  • Wie sehen Möglichkeiten und Maßnahmen zum Nachteilsausgleichs aus? Wie wird dieser gewährt?
  • Wie können Maßnahmen zur barrierearmen Gestaltung von Lehre aussehen?

Diese und ähnliche Fragen sollen diskutiert und reflektiert werden. Am Ende des Workshops steht keine allgemeingültige „Anleitung“ sondern Sensibilisierung für die Thematik und das Wissen um Handlungsoptionen im Rahmen der eigenen und strukturellen Möglichkeiten, sowie der Austausch zum Themenfeld.


Ziele:

Die Teilnehmenden

  • kennen verschiedene Beeinträchtigungsformen und „spezifische Bedarfe“
  • erkennen die eigene Zuständigkeit für diese Thematik
  • erkennen Problemfelder in den eigenen Wirkungsbereichen 
  • verfügen über einen allgemeinen Überblick über die rechtlichen Grundlagen (UN-Behindertenrechtskonvention, Nachteilsausgleich, Hochschulgesetz)
  • sind für die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen sensibilisiert und finden adäquate Möglichkeiten des Zugehens auf Menschen mit Behinderungen in den jeweiligen Wirkungsfeldern
  • können konkrete Vorschläge für Adaptierungen für ihren Fachbereich in Richtung Barrierefreiheit ausarbeiten


Inhalte:

  • Beeinträchtigungsformen
  • ausgewählte rechtliche Inhalte zur Thematik „Studieren mit Beeinträchtigungen“
  • Nachteilsausgleich
  • Grundlagen „Barrierefreiheit“ in Lehrmaterialien / Dokumenten und Universal Design for Learning


Weiterführende Informationen

... zur Kursleitung.
... zum Zertifikat Hochschullehre Bayern.


Dieses Seminar wird aus BMBF-Mitteln finanziert und kann kostenfrei für Lehrende und Tutor(inn)en einer Bayerischen Universität angeboten werden.

Universität: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU)
Seminarleitung: Martin Podszus
Ort:
FBZHL der FAU
Dr. Mack Str. 77, 90762 Fürth
Technikum 2, 3. Stock, Raum 4.33
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Termine: 26.09.2019 , 09:00 - 16:30 Uhr
Kosten:

Es fallen folgende Teilnahmegebühren an:

  • Lehrende der FAU, 0 €

Verfügbare Plätze: 12 Plätze, davon 0 frei
Stufe: Grund- und Aufbaustufe
Anrechenbare Stunden: Bereich A mit 4 Arbeitseinheiten
Bereich D mit 4 Arbeitseinheiten
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